Versicherungs- und Haftungsrecht
Haftung entsteht auf verschiedene Arten: durch Ihr eigenes Handeln oder Unterlassen oder das Verhalten einer Person, für die Sie verantwortlich sind. Das Haftungsrecht regelt den Ersatz oder den Ausgleich des erlittenen Schadens.
Werden Sie mit einem Schadensfall, in welcher Form auch immer, konfrontiert, spielt das Haftungsrecht eine große Rolle. Ein Unfall kann schnell eintreten und hat manchmal schwerwiegende Folgen. Denken Sie nur an die Abwicklung eines Verkehrsunfalls.
Wer ist haftbar?
Wir untersuchen und beurteilen, wer für den erlittenen Schaden haftet. Dank unserer langjährigen Erfahrung und Expertise können wir Privatpersonen, Versicherern, Versicherungsvermittlern und Unternehmen Unterstützung und Beratung bieten.
Da die Kanzlei neben dem Haftungsrecht auch mit anderen Rechtsgebieten vertraut ist, die mit dieser Materie zusammenhängen, wie dem Baurecht und dem Verkehrsrecht, können wir unseren Mandanten einen umfassenden Service und eine fundierte Beratung bieten.
Die Schadensberechnung
Neben der Haftbarmachung Dritter, die Ihnen Schaden zugefügt haben, und der Ermittlung der Schadenshöhe bieten wir Ihnen eine wirksame Verteidigung gegen einen gegen Sie gerichteten Haftungsanspruch. Darüber hinaus erstellen wir Stellungnahmen zu erlittenen Schäden und prüfen, ob ein gerichtliches Verfahren angezeigt ist.
Fragen zu Ihrer eigenen Situation?
Wenn Sie Fragen zum Versicherungsrecht oder Haftungsrecht haben, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
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