Unternehmens- und Vertragsrecht
Das Handelsrecht regelt die Aktivitäten des Unternehmers, einschließlich der Vertragsgestaltung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Rechtsgebiet umfasst auch das Eintreiben unbezahlter Rechnungen sowie den Schutz der Verbraucherrechte.
Vertragsgestaltung
Die Ausübung von Handelsaktivitäten geht einher mit der Erstellung solider und rechtsgültiger Verträge, bei denen Ihre Unternehmensinteressen im Mittelpunkt stehen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung solcher Verträge, indem wir zunächst Ihre Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen und dann maßgeschneiderte Verträge liefern.
Neben der Vertragsgestaltung unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen, die einem Vertrag vorausgehen. Ihr Interesse ist auch unser Interesse.
Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Neben einem schlüssigen und umfassenden Vertrag ist es erforderlich, Allgemeine Geschäftsbedingungen bereitzustellen. Die "Kleingedruckten", wie man so schön sagt, sparen Ihnen viel Zeit. Sie verringern die Risiken, denen Sie als Unternehmer ausgesetzt sind, und sorgen gleichzeitig für Klarheit gegenüber Ihren Kunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen können Informationen zur Haftung, Zahlungsfristen, Garantiezeiten usw. enthalten.
Auch für eventuelle andere Vertragsdokumente können Sie sich an FAIRWAY wenden.
Verbraucherrecht
Unabhängig davon, ob Sie Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union kaufen, genießen Sie als Verbraucher überall den gleichen Schutz in Bezug auf Informationen zu Verträgen, Preisen und Zahlungen, Mehrwertsteuer, Versand und Lieferung, Garantie und Stornierung. Wir beraten Sie als Verbraucher und vertreten Ihre Interessen sowohl vor als auch außerhalb des Gerichts.
Fragen zu Ihrer eigenen Situation?
Wenn Sie Fragen zum Gesellschafts- oder Vertragsrecht haben, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
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