Gesundheitsrecht
“The time to repair the roof is when the sun is shining” (J.F. Kennedy)
Das Gesundheitsrecht ist einer der Schwerpunkte von FAIRWAY, und dieser spezielle Rechtsbereich erfordert eine spezialisierte Herangehensweise und Behandlung. „Gesundheitsrecht“ ist ein weit gefasster Begriff und wird bei FAIRWAY besser als „Recht für Gesundheitsfachkräfte“ beschrieben. FAIRWAY bietet diesen Gesundheitsfachkräften, mit einem starken Fokus auf Ärzte, ein umfassendes Leistungsangebot, das von Begleitung, Beratung und Unterstützung bei komplexen Rechtsfragen bis hin zur Konfliktlösung reicht.
Ärzte untereinander
Ärzte organisieren sich in verschiedenen Formen von Zusammenarbeit, von informellen (oft rein mündlichen) bis hin zu Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit. FAIRWAY unterstützt Ärzte bei der Gründung dieser Strukturen, bei Fragen oder Problemen in der Durchführung (z.B. Austritt, finanzielle Diskussionen) oder bei deren Auflösung. Dabei wird stets der Schwerpunkt auf die Vermeidung von Streitigkeiten gelegt, sowie auf alternative Streitbeilegung, falls es dennoch zu Konflikten kommt.
Ärzte – Krankenhäuser
FAIRWAY begleitet Ärzte in allen Phasen der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern. Dies reicht vom Abschluss des Krankenhausvertrags (z.B. Beratung, Prüfung und Anpassung) über Probleme während der Durchführung (z.B. finanzielle Streitigkeiten, Sanktionen, Folgen von Fusionen) bis hin zu dessen Beendigung (z.B. Kündigung durch den Arzt oder Entlassung des Arztes).
Ärzte – Behörden
Ärzte kommen in Kontakt mit den verschiedenen Behörden unseres Landes, wie dem LIKIV (Kontrollen und Verfahren der DGEC), der "Federale Toezichtcommissie" oder den föderalen und regionalen Behörden (im Rahmen von Zulassungen, Fusionen usw.). FAIRWAY bietet Beratung und Unterstützung bei diesen Verfahren und steht Ärzten bei Beschwerden oder Verfahren vor der Ärztekammer zur Seite.
Ärzte – Patienten
Eine vierte Kategorie, in der FAIRWAY Unterstützung leistet, ist die Beziehung zwischen Ärzten und Patienten. In dieser Arzt-Patienten-Beziehung können bei der Ausübung der Behandlungsbeziehung Fragen oder Probleme auftreten. Diese rechtlichen Fragen können sich auf die informierte Einwilligung, Patientenrechte und die DSGVO beziehen. Auch im Bereich der Haftung für die erbrachten Leistungen stehen wir den Ärzten zur Seite.
Ausbildung – Fortbildung
Aufgrund der langjährigen gezielten Expertise im Gesundheitsrecht wird das Team unter der Leitung von Wim Decloedt regelmäßig eingeladen, ein rechtliches Thema im Rahmen von Symposien oder Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte (LOK, Berufsverbände, interne Schulungen usw.) zu präsentieren. Diese Fortbildungen können viele Formen annehmen und werden maßgeschneidert für Ihre Organisation ausgearbeitet.
Fragen zu Ihrer eigenen Situation?
Wenn Sie Fragen zum Gesundheitsrecht haben, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
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