(Internationale) Kindesentführung oder elterliche Entführung

Von internationaler Kindesentführung spricht man, wenn ein Elternteil beschließt, mit seinem Kind bzw. seinen Kindern ins Ausland zu ziehen, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils oder die eines Richters.  

Manchmal ist die Situation jedoch nicht so einfach. Oft kommt es vor, dass ein Elternteil mit den Kindern in den Urlaub fährt und nicht zurückkehrt. Oder Sie befürchten, dass der andere Elternteil nicht zurückkommt. Manchmal wissen Sie sogar nicht, wo sich der andere Elternteil mit den Kindern gerade aufhält.

Nimmt ein Elternteil ein Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils mit oder behält es bei sich – und besteht gemeinsames Sorgerecht – spricht man von elterlicher Entführung oder Kindesentführung. Dies kann sowohl in Belgien als auch international vorkommen, wenn das Kind ins Ausland gebracht oder dort zurückgehalten wird.

Kindesentführung ist nicht nur ein einschneidendes Ereignis für das Kind, sondern auch eine rechtlich komplexe Situation für die Eltern. Daher ist schnelles und wirksames Handeln entscheidend.

Wann liegt Kindesentführung vor (gemäß dem Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung)?
  • Das Kind wurde in ein Vertragsland verbracht oder dort zurückgehalten;
  • Das Kind ist jünger als 16 Jahre;
  • Das Kind hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Belgien (oder einem anderen Vertragsstaat);
  • Vor der Verbringung hatten Sie das Sorgerecht und übten dieses auch aus;
  • Sie haben der Änderung des Aufenthaltsortes nicht zugestimmt.

Wenn Sie glauben, dass Ihr Kind entführt wurde, können Sie einen Rückführungsantrag stellen, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Sind Sie unsicher, ob es sich um eine Kindesentführung oder elterliche Entführung handelt? Nehmen Sie in jedem Fall Kontakt auf: info@fairway.law oder +32 2 253 26 00.

Liegt tatsächlich eine Kindesentführung vor, dürfen Sie keine unnötige Zeit verlieren.

Bei einem Rückführungsantrag nimmt die belgische Zentralbehörde je nach Aufenthaltsort des Kindes Kontakt mit der Zentralen Behörde des anderen Staates auf.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kindesentführung

Darf ich mit meinem Kind ins Ausland ziehen?
Bei gemeinsamem Sorgerecht benötigen Sie immer die Zustimmung des anderen Elternteils. Ohne Zustimmung kann der Umzug als Kindesentführung gewertet werden.
Darf ich mit meinem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland reisen?
Mein Kind wurde ohne meine Zustimmung ins Ausland gebracht, obwohl wir gemeinsames Sorgerecht haben.
Man beschuldigt mich, mein Kind entführt zu haben. Was tun?
Ich möchte eine Entführung durch den anderen Elternteil verhindern.
Mein Kind wurde ohne meine Zustimmung nach Belgien gebracht.

IN ALLEN OBEN GENANNTEN FÄLLEN SOLLTEN SIE EINEN ANWALT KONSULTIEREN
KLICKEN SIE HIER, UM UNSERE SPEZIALISTEN ZU KONTAKTIEREN

Häufige Situationen

Entführung von Belgien in ein Vertragsland
Wurde Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung von Belgien in ein Land gebracht, das dem Haager Kindesentführungsübereinkommen beigetreten ist? Dann können Sie bei der belgischen Zentralbehörde einen Rückführungsantrag stellen für Kinder unter 16 Jahren. Dies ist direkt oder mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts möglich, was Ihre Chancen auf eine schnelle und wirksame Vorgehensweise erhöht.

Nach Empfang Ihres Antrags leitet die belgische Zentralbehörde diesen an ihre Gegenstelle im Aufenthaltsland Ihres Kindes weiter. Diese ausländische Behörde informiert den anderen Elternteil offiziell über den Verdacht der Kindesentführung und fordert die freiwillige Rückkehr des Kindes an seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort.

Reagiert der andere Elternteil nicht, kann im betreffenden Land ein gerichtliches Rückführungsverfahren eingeleitet werden. Dieses Verfahren wird von der dortigen Zentralen Behörde geführt. Oft ist es sinnvoll, zusätzlich einen spezialisierten örtlichen Anwalt einzuschalten, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

FAIRWAY ist Mitglied der International Academy of Family Lawyers (IAFL) und verfügt dadurch über ein weitreichendes internationales Netzwerk erfahrener Familienrechtsanwälte. Dank dieser Zusammenarbeit können wir rasch handeln und alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Rückkehr Ihres Kindes nach Belgien zu erreichen.
Entführung aus dem Ausland nach Belgien
Entführung von Belgien in ein Nichtvertragsland

Kontaktieren Sie uns

Logo

Your one-stop-shop for day-to-day business law

Locatie: Bekijk de kaart
Tel: +32 (0) 2 253 26 00
E-mail: info@fairway.law

Termin vereinbaren

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Termins.

info@fairway.law

Montag – Freitag: 09:00–18:00 Uhr

Unsere Kanzlei

Dank unserer jahrzehntelangen internen Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten ist unser multidisziplinäres Team bestens aufgestellt, Sie in den unterschiedlichsten Angelegenheiten – und in jeder Phase eines juristischen Projekts – optimal zu unterstützen.

Algemene voorwaarden
Privacyverklaring
Cookieverklaring