Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von den Anwälten der BV FAIRWAY PARTNERS IN LAW AND MEDIATION, ansässig in 1800 Vilvoorde, Grote Markt 14, und eingetragen im Unternehmensregister unter der Nummer 0473.608.537 (RPR Brüssel), erbracht werden. Unter "Klient" versteht man jede natürliche Person, juristische Person oder Behörde, die FAIRWAY beauftragt, in ihrem Namen gerichtlich oder außergerichtlich zu handeln, oder im Rahmen der Beratungs- oder Vermittlungsdienstleistungen.

Immer wenn ein Klient die Dienste von FAIRWAY in Anspruch nimmt, gilt er als mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut und akzeptiert sie ohne Vorbehalt. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten sind nur gültig, wenn sie zuvor schriftlich und ausdrücklich von FAIRWAY akzeptiert wurden. Sofern nicht anders von FAIRWAY veröffentlicht oder mitgeteilt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Beziehungen zwischen den Parteien.

Jede Ergänzung, Änderung oder Abweichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss vorab schriftlich und ausdrücklich von FAIRWAY genehmigt werden.

Es obliegt FAIRWAY und den Klienten, ihre gegenseitigen Vereinbarungen in einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung für juristische Dienstleistungen festzulegen. Fehlt eine solche Vereinbarung, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien regeln und die verbleibenden Vereinbarungen werden aus der gegenseitigen Kommunikation abgeleitet. FAIRWAY unterliegt der Umsatzsteuerregelung.

1. Die Zusammenarbeit

Das Anwaltsbüro informiert den Klienten genau über die Ausführung seines Auftrags und über den Verlauf der Behandlung des Falles.

Der Anwalt unterliegt der Schweigepflicht, während der Klient ebenfalls die Vertraulichkeit der Dokumente respektiert, die ihm von seinem Rechtsanwalt übergeben werden.

Der Klient liefert pünktlich und während der gesamten Dauer des Auftrags, gegebenenfalls auf Anfrage des Anwalts, alle nützlichen Informationen an den Anwalt.

Das Anwaltsbüro arbeitet im Team. Der dominus litis der Akte arbeitet mit den anderen Anwälten der jeweiligen Spezialabteilung zusammen, um dem Klienten den bestmöglichen Service zu bieten.

2. Berufung auf Dritte

Die Akte wird von den im Anwaltsbüro tätigen Anwälten bearbeitet und betreut, aber der Klient stimmt zu, dass für spezifische Aufgaben andere Anwälte zur Ausführung des Auftrags herangezogen werden können, allerdings unter der Verantwortung des Anwaltsbüros.

Wenn es für die Ausführung des Auftrags notwendig ist, einen Gerichtsvollzieher oder einen Übersetzer heranzuziehen, überlässt der Klient die Wahl dem Anwaltsbüro.

Das Anwaltsbüro zieht nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten andere Dritte hinzu, wie Notare, Sachverständige oder Buchhalter, die in Absprache mit dem Klienten ausgewählt werden.

3. Kosten und Honorare

Die Abrechnung von Kosten und Honoraren des Anwaltsbüros kann drei Elemente umfassen: die Kosten des Anwaltsbüros, die Gerichtskosten und die Ausgaben sowie das Honorar.

Die Kosten des Anwaltsbüros, ebenfalls der Mehrwertsteuer unterworfen, können unter anderem folgende Posten umfassen:

  • Kilometerkosten
  • Farbkopien
  • Kopien
  • Ausdrucke
  • Faxe
  • Verwaltungskosten für die Dossiereröffnung
  • Für das Importieren eingehender E-Mails in das digitale Dossier wird eine Minute auf Basis des vereinbarten Stundensatzes berechnet.
  • Für das Verfassen einer E-Mail, eines Briefes oder eines anderen Dokuments werden pauschale schreibtechnische Kosten pro angefangenem Block von fünf Seiten berechnet. Diese Kosten werden jeweils pro separat erstelltem Dokument berechnet und zusätzlich zur geleisteten Zeit auf Basis des geltenden Stundensatzes angerechnet.

Die Gerichtskosten und Ausgaben sind Kosten, die das Anwaltsbüro im Voraus für Dritte zahlen musste, wie das Gericht, Übersetzer und öffentliche Einrichtungen.

Diese Kosten werden genau und detailliert in der Kosten- und Honorarrechnung aufgeführt.

Das Honorar ist die Vergütung für die vom Anwaltsbüro erbrachten Dienstleistungen. Das Tarif des Honorars variiert je nach dem Anwalt, der die Dienstleistungen erbringt.

Der anwendbare Stundensatz wird in der Kooperationsvereinbarung oder in der Einführungs-E-Mail festgelegt.

Diese Stundensätze werden jährlich indexiert, insbesondere am 1. Januar jeden Kalenderjahres.

Das Anwaltsbüro wird zu Beginn des Auftrags und während der Bearbeitung des Falles ein oder mehrere Vorschüsse anfordern. Ein Vorschuss oder eine Anzahlung ist ein Betrag, den der Klient vor einer detaillierten Kosten- und Honorarrechnung an das Anwaltsbüro zahlt.

In bestimmten Akten müssen sowohl vor dem Beginn eines möglichen Verfahrens als auch während der ersten Monate des Verfahrens in der Regel kurzfristig viele Anstrengungen – und somit Arbeitsstunden und Kosten – geleistet werden.

Der Umfang des ersten Vorschusses wird daher in Abhängigkeit von diesen zu erwartenden Anstrengungen sowie der Schwierigkeitsgrad und Dringlichkeit der Akte bestimmt.

In der Endabrechnung der Kosten und Honorare werden die Vorschüsse auf den Gesamtbetrag angerechnet.

Der Klient zahlt die Vorschüsse und die Endabrechnung der Kosten und Honorare des Anwaltsbüros innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung. Das Anwaltsbüro kann, falls dies für die gute Dienstleistung notwendig ist, eine kürzere Zahlungsfrist begründet festlegen. Das Anwaltsbüro behält sich das Recht vor, die Arbeiten erst nach Erhalt des angeforderten Vorschusses zu beginnen.

Wenn der Klient mit dem angeforderten Vorschuss oder der Endabrechnung nicht einverstanden ist, ist er verpflichtet, diese innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt schriftlich zu beanstanden.

4. Verspätete Zahlung – gegenseitige Verpflichtungen

Bei Ausbleiben der Zahlung am Fälligkeitstag eines von einer der Parteien bei dieser Kooperationsvereinbarung geschuldeten Betrags wird nach dem Versand einer Mahnung, die die Form einer ersten Erinnerung annimmt, und nach Ablauf der dort angegebenen Frist von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen fällig:

  • Verzugszinsen ab dem Kalendertag nach dem Tag, an dem die Erinnerung versendet wird, gegen den Referenzzinssatz zuzüglich acht (8) Prozentpunkte gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr;
  • eine Pauschalgebühr, die sich wie folgt zusammensetzt:
  • 20 Euro, wenn der geschuldete Saldo niedriger oder gleich 150 Euro ist;
  • 30 Euro zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags auf der Stufe zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der geschuldete Saldo zwischen 150,01 und 500 Euro liegt;
  • 65 Euro zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags auf der Stufe über 500 Euro mit einem Maximum von 2000 Euro, wenn der geschuldete Saldo höher als 500 Euro ist.

Die Frist von vierzehn (14) Kalendertagen beginnt am dritten Werktag nach dem Versand der Erinnerung an die andere Partei. Wenn die Erinnerung auf elektronischem Weg versendet wird, beginnt die Frist von vierzehn (14) Kalendertagen am Kalendertag nach dem Tag, an dem die Erinnerung an die andere Partei versendet wurde.

5. Drittengelder

Das Anwaltsbüro überweist alle Beträge, die es für seinen Klienten erhält, innerhalb kürzester Zeit an seinen Klienten. Wenn das Anwaltsbüro einen Betrag nicht sofort weiterleiten kann, informiert es den Klienten über den Erhalt des Betrags und teilt ihm den Grund mit, warum der Betrag nicht weitergeleitet wird.

Das Anwaltsbüro darf, außer bei persönlichen Unterhaltsgeldern, auf die Beträge, die es für Rechnung des Klienten erhält, Summen einbehalten zur Deckung der offenen Vorschüsse oder Kosten- und Honorarstaaten. Es informiert den Klienten schriftlich darüber. Diese Bestimmung beeinträchtigt nicht das Recht des Klienten, die Honorarstaaten des Anwaltsbüros anzufechten und die Zahlung dieser einbehaltenen Beträge zu fordern.

Das Anwaltsbüro überweist alle Beträge, die es vom Klienten für Rechnung Dritter erhält, sofort an diese Dritten weiter.

6. Datenschutz

Der Klient unterzeichnet das Informations- und Einwilligungsformular für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Behandlung seines Falls.

Dieses Formular ist ein Anhang des Kooperationsvertrags.

Die Datenschutzerklärung ist auf www.fairway.law verfügbar und liegt auch zur Einsichtnahme im Büro vor.

7. Alternative Streitbeilegung (ADR)

Wenn das Anwaltsbüro gebeten wurde, die Interessen des Klienten in einem Streit, der zwischen dem Klienten und einer Gegenpartei entstanden ist, zu verteidigen, wird das Anwaltsbüro den Klienten über das Vorhandensein alternativer Streitbeilegungsverfahren gemäß Artikel 444 Absatz 2 Ger.W. informieren.

Weitere Informationen zu diesen verschiedenen Ansätzen finden Sie auf der Website der Orde van Vlaamse Balies unter www.advocaat.be. Sollte der Klient diesbezüglich noch Fragen haben, kann er sich jederzeit an das Anwaltsbüro wenden.

8. Haftung

Das Anwaltsbüro und die innerhalb des Anwaltsbüros tätigen Anwälte sind für ihre berufliche Haftung bei Amlin versichert. Die Haftung des Anwalts ist auf den Betrag der Deckung der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Der Anwalt ist nicht haftbar für die Leistungen, die von Dritten erbracht werden, auf die zurückgegriffen wurde.

Nach der Beendigung oder Kündigung des Auftrags wird die Akte fünf Jahre aufbewahrt, danach wird sie vernichtet. Es liegt in der Verantwortung des Klienten, rechtzeitig die Rückgabe eventueller (authentischer) Dokumente zu beantragen.

9. Beendigung des Vertrags

Der Klient kann den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an das Anwaltsbüro beenden. Das Anwaltsbüro erstellt ihre Endabrechnung der Kosten und Honorare für den Klienten, unter Berücksichtigung ihrer Leistungen bis zur Beendigung des Vertrags. Das Anwaltsbüro kann keine Schadensersatzforderung stellen.

Auf erstes Verlangen wird das Anwaltsbüro dem Klienten die Dokumente des Falls zurückgeben.

Das Anwaltsbüro kann jederzeit ein Ende des Vertrags schriftlich dem Klienten mitteilen. Bei der Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem es seine Leistungen einstellt, muss das Anwaltsbüro die Möglichkeit für den Klienten berücksichtigen, rechtzeitig die notwendige Unterstützung von einem anderen Anwalt zu erhalten.

10. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Das belgische Recht ist anwendbar. Nur die niederländischsprachigen Gerichte des Gerichtsbezirks Brüssel sind zuständig, unbeschadet des Rechts des Anwaltsbüros, gerichtliche Schritte vor den Gerichten des Gerichtsbezirks des Klienten zu unternehmen.